Versicherungen
Unfallversicherung
Die Gemeinde Zuchwil hat, seit Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes KVG, keine Schülerunfallversicherung mehr abgeschlossen. Alle Kinder sind für Unfälle, die sich im Rahmen des Schulbesuches oder auf dem Schulweg ereignen, obligatorisch durch die Krankenversicherung des Kindes gedeckt.
Nicht versicherte Kosten:
- Kostenbeteiligungen (10% Selbstbehalt, freiwillig gewählte Franchise)
Vorgehen bei einem Unfall ihres Kindes:
- Die Krankenkasse ist sofort über den Unfall zu informieren (innert 3 Tagen). Diese wird Ihnen ein Unfallformular zustellen.
- Sämtliche Arzt- und Spitalrechnungen sind durch die Eltern zu bezahlen. Von der Krankenkasse des Kindes erhalten Sie eine Rückvergütung (abzgl. Selbstbehalt und Franchise).
- Lehnt die Krankenkasse des Kindes die Übernahme der Kosten ab, ist das Ablehnungsschreiben mit der Kopie des Unfallformulares der Schulverwaltung zuzustellen. Diese wird die nötigen Vorkehrungen veranlassen.
Versicherung bei Tod und Invalidität durch Unfall:
- Die Gemeinde Zuchwil hat eine Versicherung für den Todes- bzw. Invaliditätsfall durch Unfall abgeschlossen. Die Versicherung kommt nur zum Tragen wenn der Unfall während des Unterrichts oder bei schulischen Anlässen geschieht.
Versicherte Leistungen:
- Todesfallkapital: Fr. 5000.
- Invaliditätskapital: Fr. 100000. progressiv bis 350%
Versicherte Personen:
- Schülerinnen und Schüler der EWG Zuchwil
- Kindergartenkinder der EWG Zuchwil
- Teilnehmer an Klassen- und Skilager
- Teilnehmer an Staatsbürgerkursen
Nicht versicherte Kosten:
- Für Todes- und Invaliditätsfälle, die sich ausserhalb der Schule ereignen (Schulweg, Freizeit), hat die Gemeinde Zuchwil keine Versicherung abgeschlossen. Es ist Sache der Eltern zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Risiken versichern wollen.
- Für Todes- und Invaliditätsfälle durch Krankheit besteht keine Deckung.
Vorgehen bei einem Todes- bzw. Invaliditätsfall Ihres Kindes während des Schulunterrichts oder bei schulischen Anlässen:
- Die Schulverwaltung ist zu informieren. Diese wird die nötigen Vorkehrungen veranlassen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist Sache der Eltern. Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes KVG muss jedes Kind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert sein.
Haftpflichtversicherung
Die Gemeinde Zuchwil hat keine Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler. Es ist Sache der Eltern zu entscheiden, ob sie eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen wollen oder nicht.
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